gilt die gesetzliche kündigungsfrist auch dann, wenn der arbeitsgeber einen angestellten darauf nicht hingewisen hatte bzw. man keinen arbeitsvertrag hat?

gefragt von Joeygirly am 13.11.2008

jurifuri antwortet am 13.11.2008

ja, gerade dann, wenn durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, gilt auf jeden Fall §622 BGB.

Ro 80 antwortet am 14.11.2008

Darum heißt sie ja 'gesetzlich'. Die Gesetze gelten immer, es sei denn, du hättest vertraglich ausdrücklich etwas Anderes ausgehandelt, beispielsweise einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Bei dem bedarf es natürlich keiner Kündigungsfrist und auch keiner Kündigung. – Bewerten …

Ro 80 antwortet am 14.11.2008

Ohne Arbeitsvertrag hast du kein Arbeitsverhältnis, was soll denn das sein? – Bewerten …

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